exorzist.pngDas Bistum Eichstätt hat einem Ruhestandspriester weitere Exorzismen verboten. Der Mann hatte 1997 die Erlaubnis zur Teufelsaustreibung erhalten, 2005 war sie ihm entzogen worden. Gegen dies Verbot verstieß der Priester jedoch. Ein Bericht des Bayerischen Rundfunks hatte kürzlich die Exorzismus-Debatte in der katholischen Kirche neu entfacht. Das Erzbistum Paderborn räumte ein, einen bayerischen Exorzisten offiziell mit einer Teufelsaustreibung beauftragt zu haben. Es habe in den vergangenen Jahren drei Fälle von kirchlich begleitetem Exorzismus im Erzbistum gegeben, sagte ein Sprecher. Auch das Augsburger Ordinariat bestätigte nach Bekanntwerden der Fälle in Paderborn grundsätzlich Teufelsaustreibungen. Seit dem Prozess um die Teufelsaustreibung an Anneliese Michel vollziehen die deutschen Bischöfe auch nicht den Wunsch des Vatikan, jedes Bistum möge einen Exorzisten ausweisen. Begründung: es sei kein Bedarf da. Doch wird nach Aussagen verschiedener Beteiligter in Deutschland beinah täglich ein Exorzismus vollzogen, meist inoffiziell und ohne Wissen der Diözesen.
Es habe ein klärendes Gespräch von Generalvikar Johann Limbacher mit dem pensionierten Priester gegeben, teilte das Bistum mit. In diesem habe der Geistliche “ausdrücklich sein Bedauern” ausgesprochen, dass er einen Exorzismus gesprochen und damit das Verbot missachtet habe. Der Priester habe sich verpflichtet, in Zukunft weder einen Exorzismus noch Befreiungsgebete zu sprechen.