Bei der Finanzierung ihrer zahlreichen Immobilien ist die seit Jahren umstrittene Wankmiller-Sekte in Füssen offenbar mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Die Finanzchefin der Sekte muss sich am 10. Juli vor dem Landgericht Augsburg wegen illegaler Kreditgeschäfte verantworten. Ein Aussteiger aus dem inneren Kreis der rund 300 Mitglieder umfassenden Gruppierung behauptet, dass die Geschäfte insgesamt mit einer zunehmenden kriminellen Energie betrieben würden. Nach Angaben der «Füssener Initiative für Sektenaufklärung und Hilfe» (FISH), die bereits 17 Aussteiger aus der Sekte betreute, hat nun erstmals ein hochrangiges Mitglied aus dem Führungskreis samt Frau und fünf Kindern die Gruppe um den 51-jährigen Anführer Wolfgang Wankmiller verlassen. Einige Jahre lang flossen Einkünfte durch die Veranstaltung von Esoterik-Messen in Deutschland und Österreich. Inzwischen handelt der Clan im Internet mit Büchern und Ayurveda, arbeitet für namhafte deutsche Unternehmen als PR-Berater, betreibt eine Heilpraktikerschule, bietet die Optimierung von Produktionsanlagen an und verlegt Bücher. Eine Ärztin und zwei Rechtsanwältinnen in den eigenen Reihen machen die Sekte auf medizinischem und juristischem Gebiet zu Selbstversorgern. 2001 war ein 42-jähriger Koch der Sekte wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern vom Amtsgericht Kempten zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Nach Angaben von FISH-Betreuer Wieland geht aus dem Gedächtnisprotokoll des jüngsten Aussteigers hervor, dass der Koch nach Verbüßung der Haftstrafe von Wankmiller wieder mit offenen Armen aufgenommen worden sei und in der kinderreichen Gruppe lebe.
Jun 30























Das Landgericht Augsburg hat jetzt die Finazchefin der Wankmiller-Gruppierung in Füssen zu einem Jahr Gefängnis auf Bewährung und 8.000 Euro Geldbuße verurteilt. Die Frau soll insgesamt 418.000 Euro Darlehen an zwölf Personen vergeben haben. Für solche Bankgeschäfte hatte die 57-jährige keine Genehmigung. Im Prozess erklärte sie, ein Anwalt habe sie falsch beraten. Als strafmildernd rechnete ihr das Gericht den bedingten Vorsatz, das Geständnis sowie die Kooperation bei Abwicklung und Rückzahlung der Gelder an. Die vorbestrafte Frau verzichtete auf Revision.
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