- Die Religion ist Opium für das Volk -
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Grüne in Bayern gegen das Konkordats

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Das hat im christkatholischen Bayern noch gefehlt: Die Grünen haben nicht nur vor einigen Wochen die Abschaffung von Kruzifixen und Kopftüchern in Klassenzimmern gefordert, jetzt wollen sie auch eine Neufassung des Konkordats mit dem Vatikan, das seit 1924 das Verhältnis zwischen Staat und Kirche regelt und Bayerns christlichen Charakter festlegt. Grünen-Sprecher Sepp Dürr begründete das mit der steigenden Zahl von Steuerzahlern, die aus der Kirche ausgetreten seien. Denen sei nicht weiter zuzumuten, dass sie gleichzeitig für die geistlichen Würdenträger weiterzahlen. „Das hat mit Religionsfeindlichkeit nichts zu tun“, sagte Dürr, aber es müsse diskutiert werden, ob die enge Koppelung der katholischen Kirche an den Staat noch zeitgemäß sei. 60 Millionen Euro jährlich bekommt die katholische Kirche, unter anderem für die Besoldung der Seelsorger, aber auch für Zuschüsse zur Bezahlung von Erzbischöfen, Bischöfen und Domkirchen. Spitzenverdiener unter den Bischöfen ist der Münchner Erzbischof Reinhard Marx mit 10.000 Euro monatlich. Der bayerische Ministerpräsident Günther Beckstein (CSU) konterte und warf den Grünen einen weiteren “frontalen Angriff auf die christliche Leitkultur und die gläubigen Christen” in Bayern vor. Ralph Bollmann schreibt dazu folgerichtig in der TAZ:

Die Traditionen des protestantischen Staatskirchentums und der katholischen Fürstbistümer wirken bis heute fort! Herrschaftsformen, wie sie fast nur im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation praktiziert wurden. So ziehen staatliche Finanzämter mit hoheitlichen Zwangsmitteln die Beiträge für die christlichen Großkonfessionen ein. … Katholiken und Protestanten können sich mit Kindergärten und Schulen, Krankenhäusern und Altenheimen als soziale Wohltäter profilieren - die Rechnung begleicht der Staat.

Kündigung bei Kirchenaustritt

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Das christliche Gewerkschaften ja dafür bekannt sind, das sie ihren Mitglieder nicht das schwarze unter dem Fingernagel gönnen. Jetzt hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (LAG) in Mainz entschieden, die Kündigungsvorschrift des Kirchenrechts stehe nicht im Widerspruch zur Gewissens- und Glaubensfreiheit. Eine Pflegerin genießt keinen gesetzlichen Kündigungsschutz, wenn sie nach ihrem Kirchenaustritt ihren Arbeitsplatz in einem kirchlichen Alten- und Pflegeheim verliert. Der Arbeitgeber hatte der Klägerin gekündigt, nachdem sie aus der Kirche ausgetreten war. Die Frau machte nun geltend, das Grundgesetz garantiere auch das Recht, keiner Religionsgemeinschaft angehören zu müssen. Außerdem verbiete das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz jede Benachteiligung wegen des religiösen Bekenntnisses. Das LAG ließ sich von beiden Argumenten nicht überzeugen. Die Kirchen hätten das Recht, von ihren Mitarbeitern «ein loyales und aufrichtiges Verhalten» im Sinne ihres eigenen Selbstverständnisses verlangen zu können. Kirchenrechtlich zähle der Austritt zu den schwersten Vergehen gegen den Glauben und die Einheit der Kirche.
Kirchensumpf: Es lebe die Religionsfreiheit und die deutsche Rechtssprechung!

Millionen-Veruntreuung in bayerischer Kirche

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Der Finanzchef, Günther Hetschko, der Evangelisch-reformierten Kirche in Bayern soll deren gesamtes Barvermögen veruntreut haben. Die Höhe der abgezweigten Beträge belaufen sich auf fast elf Millionen Euro. Hetschko habe das Geld nach und nach eigenmächtig in Unternehmensbeteiligungen investiert, an denen er selbst beteiligt war und die nicht erfolgreich waren. Er habe die Geschäfte abgesehen von einer Ausnahme an den zuständigen Gremien vorbei abgewickelt. Soweit die Geschehnisse inzwischen aufgearbeitet sind, hat alles im Jahr 2004 seinen Anfang genommen. Herr Hetschko hat in seiner Funktion als Rechner der Evangelisch-reformierten Kirche in Bayern der Firma Technotherm International GmbH mit Sitz in Nürnberg ein Darlehen in Höhe von über 2,67 Millionen Euro gewährt. Ab 2005 veranlasste er eine weitere Zahlung an diese Firma sowie Zahlungen in Höhe von insgesamt 4,15 Millionen an die Firma MESA 2000 GmbH, deren Gesellschafter Herr Hetschko selbst ist. Ab 2007 nahm er dann Barabhebungen vor, deren Verbleib erst geklärt werden müssen. Laut Pressemitteilungen, die sich auf Informationen der Staatsanwaltschaft Nürnberg beziehen, wurde Herr Günther Hetschko am Freitag Vormittag von der Kriminalpolizei in Haft genommen. Der Verlust des gesamten Barvermögens trifft die Evangelisch-reformierte Kirche in Bayern hart.

Kirchensumpf: Dank der Kirchensteuereinnahmen muss niemand in der evangelisch-reformierten Kirche in Bayern am Hungertuch nagen. Und vom Staat wird ja auch reichlich subventuniert. Da hilft es nur aus der Kirche auszutreten.

Freie Liebe durch deutschen Bundestag beschlossen

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Seit Bismarck ist es in Deutschland ehernes Gesetz: Wer sich vor dem Altar das Ja-Wort geben will, muss zuerst aufs Standesamt. Im Jahr 2009 fällt dieses Gesetz. Künftig dürfe sich ein Paar auch dann kirchlich trauen lassen, wenn es zuvor nicht standesamtlich geheiratet hat. Das Recht der Eheschließung ist von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt durch das “Personenstandsrechtsreformgesetz” grundlegend verändert worden. Hier wurde das Verbot der religiösen Voraustrauung abgeschafft. Somit gibt es für Paare, die sich nur kirchlich, aber nicht standesamtlich trauen lassen, zum Beispiel keinen Unterhalt, kein Erbrecht, keinen Steuerfreibetrag, keine Schutzvorschriften für den Schwächeren beim Scheitern der Ehe und auch keinen Zugewinnausgleich. Ansonsten auch kein Zeugnisverweigerungsrecht vor Gericht, keine Rechte bei der Totensorge oder bei der Organtransplantation. Wie im unteren Beitrag zu sehen ist, haben die Bundestagsabgeordenten wieder eine Sache beschlossen, die sie weder übersehen, noch diskutiert und vielleicht noch nicht mal gelesen haben. Aber wen interessieren schon rechtliche Konsequenzen des Volkes. Hauptsache die Diäten stimmen.

Universität Eichstätt und kein Ende

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Der bisherige Kanzler Heydte wurde mit sofortiger Wirkung beurlaubt. Grund seien Zweifel an seiner Arbeitsweise, teilte Bischof Hanke mit - der Kampf um mehr kirchlichen Einfluss an der Hochschule hat einen neuen Höhepunkt erreicht. Hintergrund war der Streit um den früheren Topmanager Hemel, der im Januar mit zwölf Ja- und vier Neinstimmen zum Präsidenten gewählt wurde. Er scheiterte, weil der Vatikan die Unbedenklichkeitserklärung (”nihil obstat” - “nichts steht entgegen”) verweigerte. Heydte war im November 2006 unbefristet zum Kanzler bestellt worden. Offizielle Gründe wurden nun auch für seine sofortige Beurlaubung nicht genannt. Nur soviel ist bekannt: Nach Angaben des Bischöflichen Ordinariats soll es in der jüngsten Vergangenheit kirchenintern erhebliche Zweifel an der Transparenz der hochschulinternen Vorgänge gegeben haben. Der Vorsitzende der katholischen Bischöfe Bayerns, der Münchner Erzbischof Reinhard Marx, betonte, alle Oberhirten trügen die Entscheidungen Hankes voll mit. Hanke setze “wichtige Schritte für eine von uns allen gewünschte gute Zukunft unserer Hochschule”. Den Bischöfen gehe es um eine Profilierung und Weiterentwicklung der KU und eine bessere Positionierung. Die Ankündigung Hankes, den Einfluss der katholischen Kirche auf die Hochschule auszuweiten, hatten Studenten und Lehrende in den vergangenen Tagen scharf kritisiert. Der bisherige kommissarische Vorsitzende der Hochschulleitung, Stefan Schieren, hatte vor kurzem angekündigt, dieses Amt Ende Juni niederzulegen. Auch der Senatsvorsitzende Maximilian Fuchs war von seinem Amt zurückgetreten.

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