Ibbenbüren - Der Heilpraktiker aus Ibbenbüren, der im April 2007 vom Landgericht Münster zu drei Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt wurde, muss zurück in den Strafvollzug. Das bestätigte am Montag der münsterische Oberstaatsanwalt Wolfgang Schweer.
Der Bundesgerichtshof hatte zuvor die Revision gegen das Urteil abgelehnt. Die Revision sei Mitte Januar zu den Akten gelegt worden, bestätigte eine Sprecherin des Bundesgerichtshofs unserer Zeitung. Die mitangeklagte Ehefrau, wegen Beihilfe zu einer Bewährungsstrafe von 18 Monaten verurteilt, hatte die Revision bereits selbst zurückgezogen. Die Revision des Heilpraktikers verwarf der Bundesgerichtshof als unbegründet.
In dem Artikel der IVZ Online wird zwar keine Name genannt, aber wer ein wenig hier im Blog stöbbert, wird schon wissen wer gemeint ist.

Das
Das Heilpraktikergesetz ermöglicht, Menschen zu behandeln, “ohne als Arzt bestallt zu sein”. Das aus rassischen Gründen entstandene Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung wurde am 17. Februar 1939 in Kraft gesetzt. Es regelt die Voraussetzungen zur Führung der Berufsbzeichnung “Heilpraktiker” und enthält Ordnungswidrigkeits- und Straftatbestände. Es gilt, noch heute.



